Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel nach Réunion

Einfuhr von Arzneimitteln nach Réunion

Réunion Englische Version anzeigen

Einfuhr von Arzneimitteln für den Personalgebrauch auf La Réunion

Die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch nach La Réunion, insbesondere wenn das Arzneimittel auf dem Hoheitsgebiet nicht zugelassen oder verfügbar ist, unterliegt einer strengen Regelung gemäß dem französischen Gesundheitsgesetzbuch. Diese Regelung soll die gesundheitliche Sicherheit der Patienten gewährleisten und gleichzeitig den Zugang zu den notwendigen Behandlungen ermöglichen, vor allem wenn es sich um Vitamine handelt.

Gesetzlicher Rahmen nach dem Code de la Santé Publique

Der Code de la Santé Publique, der ursprünglich 1953 verabschiedet wurde, hat zahlreiche Änderungen erfahren, um den gesundheitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Um die Anforderungen an die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch zu verstehen, ist es wichtig, sich auf die geltenden Bestimmungen zu beziehen.

Nach den Artikeln des Code de la Santé Publique L.5121-1 et suivants ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln in Frankreich generell verboten. Für Patienten, die einen speziellen medizinischen Bedarf haben, der durch die auf dem französischen Markt erhältlichen Arzneimittel nicht gedeckt werden kann, gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.

Bedingungen für die Einfuhr zum Einsatz von Personal

Für die Einfuhr eines nicht zugelassenen oder unentbehrlichen Arzneimittels nach La Réunion zu persönlichen Zwecken müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verschreibung: Der Patient muss über eine ärztliche Verschreibung verfügen, die von einem qualifizierten Gesundheitsfachmann ausgestellt wurde und die Notwendigkeit des betreffenden Medikaments begründet.
  • Mengenbegrenzungen: Die Einfuhr ist auf eine Menge begrenzt, die einer persönlichen Behandlung entspricht, und darf die vorgeschriebene Dauer nicht überschreiten.
  • Formalitäten in Douanien: Der Patient muss das Arzneimittel bei seiner Ankunft im Hoheitsgebiet bei den zuständigen Stellen anmelden und, falls erforderlich, die entsprechenden Dokumente vorlegen.
  • Fehlen einer alternativen Behandlungsmethode: Es muss festgestellt werden, dass es auf La Réunion und in ganz Frankreich keine gleichwertige alternative Therapie gibt.
  • Zulassung des Arzneimittels : Das Arzneimittel darf keine nach französischem Recht verbotenen Stoffe enthalten.

Folgedemonstrationen

Es wird empfohlen, die folgenden Schritte für die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch zu befolgen:

  1. Consultation Médicale : Consulter un médecin pour obtenir une prescription justifiée du médicament nécessaire.
  2. Kontakt mit den Gesundheitsbehörden : Setzen Sie sich mit derRegionalen Gesundheitsbehörde von La Réunion in Verbindung, um Informationen über die besonderen Verfahren zu erhalten.
  3. Genehmigung der ANSM: In bestimmten Fällen kann eine Genehmigung derNationalen Agentur für Arzneimittelsicherheit und Gesundheitsprodukte (ANSM ) erforderlich sein, insbesondere für Arzneimittel, die einer besonderen Überwachung unterliegen.
  4. Komplette Dokumentation: Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor, einschließlich des Rezepts, der ärztlichen Bescheinigungen und der Informationen über das Arzneimittel.
  5. Déclaration Douanière : Bei der Ankunft auf La Réunion ist das Medikament bei den zuständigen Stellen anzumelden und die erforderlichen Dokumente vorzulegen.

Risiko bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Einfuhr von Arzneimitteln unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften kann zur Beschlagnahme der Produkte, zu strafrechtlichen Sanktionen und zu Risiken für die Gesundheit des Patienten führen. Um diese Folgen zu vermeiden, ist die strikte Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

Besondere Fälle

Für bestimmte Arzneimittel, insbesondere solche, die als Betäubungsmittel oder Psychopharmaka eingestuft werden, sind die Vorschriften noch strenger. Eine vorherige Genehmigung ist in der Regel erforderlich, und die zulässigen Höchstmengen sind im Gesetz festgelegt.

Schlussfolgerung

Die Einfuhr von Arzneimitteln für das Personal auf La Réunion, die auf dem Hoheitsgebiet nicht zugelassen oder verfügbar sind, ist nur unter bestimmten strengen Bedingungen möglich. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist unabdingbar, um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten und den geltenden Rechtsvorschriften zu entsprechen.

Verweise

Englische Version

Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch auf Réunion

Die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch nach La Réunion, insbesondere wenn das Medikament auf dem Staatsgebiet nicht zugelassen oder erhältlich ist, ist durch das französische Gesetzbuch für das öffentliche Gesundheitswesen streng geregelt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und gleichzeitig den Zugang zu notwendigen Behandlungen zu ermöglichen, insbesondere wenn diese lebensrettend sind.

Rechtlicher Rahmen nach dem Gesetzbuch der öffentlichen Gesundheit

Das ursprünglich 1953 verabschiedete Gesetzbuch für das öffentliche Gesundheitswesen hat zahlreiche Änderungen erfahren, um es an die Entwicklungen im Gesundheitswesen anzupassen. Zum Verständnis der Anforderungen an die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch ist es unerlässlich, die aktuellen Bestimmungen heranzuziehen.

Nach den Artikeln des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen (Code de la santé publique) L.5121-1 ff. ist die Einfuhr von in Frankreich nicht zugelassenen Arzneimitteln generell verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Patienten mit besonderen medizinischen Bedürfnissen, die nicht durch auf dem französischen Markt erhältliche Arzneimittel abgedeckt werden.

Bedingungen für die Einfuhr zum persönlichen Gebrauch

Um ein auf Réunion nicht zugelassenes oder nicht erhältliches Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch einzuführen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verschreibung: Der Patient muss ein von einer zugelassenen medizinischen Fachkraft ausgestelltes Rezept vorweisen können, das den Bedarf an dem betreffenden Arzneimittel begründet.
  • Begrenzte Mengen: Die Einfuhr ist auf eine der persönlichen Behandlung entsprechende Menge beschränkt und darf die vorgeschriebene Dauer nicht überschreiten.
  • Zollformalitäten: Der Patient muss das Arzneimittel bei der Ankunft bei den Zollbehörden anmelden und gegebenenfalls die entsprechenden Belege vorlegen.
  • Fehlen einer therapeutischen Alternative: Es muss nachgewiesen werden, dass es auf Réunion oder im französischen Mutterland keine gleichwertige therapeutische Alternative gibt.
  • Rechtmäßigkeit des Arzneimittels: Das Arzneimittel darf keine nach französischem Recht verbotenen Stoffe enthalten.

Zu befolgende Prozeduren

Es wird empfohlen, bei der Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch die folgenden Schritte zu befolgen:

  1. Ärztliche Konsultation: Konsultieren Sie einen Arzt, um eine begründete Verschreibung für das erforderliche Medikament zu erhalten.
  2. Kontakt zu den Gesundheitsbehörden: Wenden Sie sich an die regionale Gesundheitsbehörde von La Réunion, um Informationen über bestimmte Verfahren zu erhalten.
  3. Genehmigung der ANSM: In einigen Fällen kann eine Genehmigung der Nationalen Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM ) erforderlich sein, insbesondere für Arzneimittel, die einer besonderen Überwachung unterliegen.
  4. Vollständige Dokumentation: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, einschließlich des Rezepts, der medizinischen Begründungen und der Informationen über das Medikament.
  5. Zollerklärung: Bei der Ankunft auf La Réunion müssen Sie die Medikamente bei der Zollbehörde anmelden und die erforderlichen Dokumente vorlegen.

Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften

Die Einfuhr von Arzneimitteln ohne Einhaltung der gesetzlichen Verfahren kann zur Beschlagnahme der Produkte, zu strafrechtlichen Sanktionen und zu Gesundheitsrisiken für die Patienten führen. Um diese Folgen zu vermeiden, müssen Sie sich unbedingt an die Vorschriften halten.

Besondere Fälle

Bei bestimmten Arzneimitteln, insbesondere solchen, die als Betäubungsmittel oder Psychopharmaka eingestuft werden, sind die Vorschriften noch strenger. In der Regel ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, und die zulässigen Höchstmengen sind gesetzlich festgelegt.

Schlussfolgerung

Die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Gebrauch nach La Réunion, die auf dem Territorium nicht zugelassen oder erhältlich sind, ist unter bestimmten strengen Bedingungen möglich. Die Einhaltung der gesetzlichen Verfahren ist unerlässlich, um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten und die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.

Referenzen

US Vereinigte Staaten 1