Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel nach Guinea

Einfuhr von Arzneimitteln nach Guinea

Guinea Englische Version anzeigen

Einfuhr von Arzneimitteln für den Personalgebrauch in Guinea

Gemäß dem Gesetz L/2018/020/AN portant Code de la Santé Publique (2018) de la République de Guinée unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln, die im Land nicht zugelassen oder für den persönlichen Gebrauch unentbehrlich sind, strengen Vorschriften. Dies gilt insbesondere dann, wenn das betreffende Arzneimittel für den Patienten lebenswichtig ist.

Allgemeine Bedingungen für die Einfuhr

Das Gesetz sieht vor, dass jedes in Guinea eingeführte Arzneimittel von den zuständigen Gesundheitsbehörden genehmigt werden muss. Allerdings können Ausnahmen für Arzneimittel gemacht werden, die vor Ort nicht erhältlich sind, aber für das Überleben des Patienten wichtig sind.

Préalable-Autorisierung

Um ein solches Arzneimittel einführen zu können, muss die betreffende Person eine gültige Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen. Diese Genehmigung wird in der Regel auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung erteilt.

Medizinisch begründetes Dossier

Le demandeur doit fournir un dossier médical complet incluant :

  • Une prescription détaillée d'un médecin agréé en Guinée.
  • Un rapport médical justifiant la nécessité du médicament pour le patient.
  • Informationen über das Fehlen von therapeutischen Alternativen im Land.

Verfahren für die Einfuhr

Offizielle Nachfrage

Ein offizieller Antrag muss beim Gesundheitsministerium eingereicht werden, zusammen mit den entsprechenden Belegen. Dieser Antrag muss die Einzelheiten des Arzneimittels enthalten, wie z. B.:

  • Le nom commercial et scientifique du médicament.
  • Die Zusammensetzung und die Konzentration.
  • Informationen über den Hersteller und das Herkunftsland.

Douanier-Kontrollstelle

Nach der Ankunft in Guinea wird das Arzneimittel einer Arzneimittelkontrolle unterzogen. Der Reisende muss die Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen und sich an die geltenden douanistischen Verfahren halten.

Beschränkungen und Verpflichtungen

Begrenzte Menge

L'importation est généralement limitée à une quantité raisonnable pour un usage personnel, correspondant à la durée du traitement prescrite.

Spezifische Interdikationen

Bestimmte Arzneimittel, die verbotene oder als gefährlich eingestufte Stoffe enthalten, sind strengstens verboten, außer bei einer Ausnahmegenehmigung.

Verantwortlichkeit des Nachfragers

Le demandeur est entièrement responsable de l'utilisation du médicament importé et doit respecter scrupuleusement les conditions d'utilisation prescrites.

Folgen der Nichtbeachtung

Le non-respect des procédures d'importation peut entraîner :

  • Die Beschlagnahme von Arzneimitteln durch die Behörden.
  • Des sanctions pénales ou administratives.
  • Des poursuites pour importation illégale de substances médicales.

Empfehlungen

Es wird nachdrücklich empfohlen, :

  • Consulter un professionnel de santé agréé en Guinée avant toute démarche.
  • Erkundigen Sie sich beim Gesundheitsministerium nach den besonderen Verfahren.
  • Prévoir un délai suffisant pour l'obtention des autorisations nécessaires.

Verweise

Englische Version

Einfuhr von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch nach Guinea

Gemäß dem Gesetz L/2018/020/AN über das öffentliche Gesundheitsgesetzbuch (2018) der Republik Guinea unterliegt die Einfuhr nicht zugelassener oder nicht verfügbarer Medikamente für den persönlichen Gebrauch strengen Vorschriften. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Medikament für den Patienten lebensrettend ist.

Allgemeine Einfuhrbedingungen

Das Gesetz besagt, dass alle nach Guinea eingeführten Medikamente von den zuständigen Gesundheitsbehörden genehmigt werden müssen. Ausnahmen können jedoch für Medikamente gemacht werden, die vor Ort nicht erhältlich, aber für das Überleben des Patienten unerlässlich sind.

Vorabgenehmigung

Für die Einfuhr solcher Medikamente ist eine vorherige Genehmigung des Gesundheitsministeriums erforderlich. Diese Genehmigung wird in der Regel von Fall zu Fall erteilt.

Erforderliche medizinische Dokumentation

Der Antragsteller muss eine vollständige medizinische Akte einreichen:

  • Ein ausführliches Rezept von einem zugelassenen Arzt in Guinea.
  • Ein ärztlicher Bericht, der die Notwendigkeit des Medikaments für den Patienten begründet.
  • Informationen über das Fehlen von therapeutischen Alternativen in dem Land.

Importverfahren

Offizielle Bewerbung

Es ist ein offizieller Antrag beim Gesundheitsministerium einzureichen, dem die entsprechenden Unterlagen beizufügen sind. Dieser Antrag sollte Angaben zu den Medikamenten enthalten, wie z. B.:

  • Der kommerzielle und wissenschaftliche Name des Medikaments.
  • Die Zusammensetzung und Konzentration.
  • Informationen über den Hersteller und das Herkunftsland.

Zollkontrolle

Bei der Ankunft in Guinea werden die Medikamente einer Zollkontrolle unterzogen. Der Inhaber muss die Genehmigung des Gesundheitsministeriums vorlegen und die geltenden Zollverfahren einhalten.

Beschränkungen und Verpflichtungen

Begrenzte Menge

Die Einfuhr ist im Allgemeinen auf eine angemessene Menge für den persönlichen Gebrauch beschränkt, die der vorgeschriebenen Behandlungsdauer entspricht.

Besondere Verbote

Bestimmte Medikamente, die kontrollierte oder gefährliche Substanzen enthalten, sind streng verboten, es sei denn, es wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Verantwortung des Antragstellers

Der Antragsteller ist für die Verwendung des eingeführten Arzneimittels voll verantwortlich und muss sich strikt an die vorgeschriebenen Verwendungsbedingungen halten.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Nichteinhaltung der Einfuhrverfahren kann zur Folge haben:

  • Beschlagnahmung des Medikaments durch die Behörden.
  • Strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Sanktionen.
  • Strafverfolgung wegen illegaler Einfuhr von medizinischen Substanzen.

Empfehlungen

Dies wird dringend empfohlen:

  • Wenden Sie sich an eine zugelassene medizinische Fachkraft in Guinea, bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen.
  • Erkundigen Sie sich beim Gesundheitsministerium nach spezifischen Verfahren.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen ein.

Referenzen

0