Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel in den Senegal

Einfuhr von Arzneimitteln in den Senegal

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Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln aus dem Senegal

Gemäß der Loi n° 2006-04 portant Code Pharmaceutique (2006) müssen bei der Einfuhr von nicht zugelassenen oder unentbehrlichen Arzneimitteln in den Senegal für den persönlichen Gebrauch, wenn das Arzneimittel für das Überleben des Patienten von wesentlicher Bedeutung ist, besondere und strenge Verfahren eingehalten werden.

Sondergenehmigung (Demande d'Autorisation Spéciale)

Es ist unerlässlich, eine Sondergenehmigung des Gesundheitsministeriums einzuholen. Diese Genehmigung wird nach einer angemessenen Bewertung des medizinischen Dossiers des Patienten und der Notwendigkeit des Arzneimittels erteilt.

Vorlage eines vollständigen medizinischen Dossiers

Der Patient muss ein medizinisches Dossier vorlegen, das Folgendes enthält:

  • Une prescription médicale écrite par un médecin licencié au Sénégal.
  • Ein medizinischer Bericht, der den Gesundheitszustand des Patienten erläutert und die Notwendigkeit des Medikaments rechtfertigt.
  • La preuve que le médicament n'est pas disponible ou autorisé au Sénégal.

Medizinische Dokumentation

Die Vorlage von Arzneimitteldokumenten ist erforderlich, z. B. :

  • Die vollständige Zusammensetzung des Medikaments.
  • Thérapeutische Indikationen.
  • Potentielle Sekundäreffekte.
  • Les information sur le fabricant.

Konformität mit dänischen Rechtsvorschriften

Die Einfuhr muss im Einklang mit den senegalesischen Rechtsvorschriften erfolgen. Das Arzneimittel muss bei der Einreise in das Hoheitsgebiet bei den douanischen Dienststellen deklariert werden.

Begrenzte Mengen für die Verwendung von Personal

Nur die für die Behandlung des Patienten erforderlichen Mengen sind zulässig. Die Einfuhr von zu großen Mengen kann als Verstoß gegen das Gesetz angesehen werden.

Unterstützung durch einen Gesundheitsfachmann

Es wird empfohlen, einen Apotheker oder einen Arzt vor Ort zu konsultieren, um die Abklärungen zu erleichtern und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Komplementäre Verfahren

Je nach Fall können von den Behörden zusätzliche Maßnahmen verlangt werden, wie z.B. :

  • Des tests de laboratoire sur le médicament.
  • Une surveillance médicale après l'administration du médicament.

Kontakte Nutzt

Um mehr Informationen und Unterstützung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an folgende Adresse zu wenden:

Verweise

Englische Version

Einfuhr von lebensrettenden, nicht zugelassenen Medikamenten in den Senegal

Nach dem Gesetz Nr. 2006-04 über das Arzneimittelgesetz (2006) müssen bei der Einfuhr von nicht zugelassenen oder nicht erhältlichen Arzneimitteln in den Senegal für den persönlichen Gebrauch, wenn das Medikament für den Patienten überlebenswichtig ist, besondere und strenge Verfahren eingehalten werden.

Antrag auf Sondergenehmigung

Die Einholung einer Sondergenehmigung des Gesundheitsministeriums ist obligatorisch. Diese Genehmigung wird nach einer gründlichen Prüfung der medizinischen Unterlagen des Patienten und der Notwendigkeit des Medikaments erteilt.

Einreichung einer vollständigen medizinischen Akte

Der Patient muss eine ausführliche medizinische Akte vorlegen, die Folgendes enthält:

  • Eine ärztliche Verschreibung, die von einem zugelassenen Arzt im Senegal ausgestellt wurde.
  • Ein medizinischer Bericht, in dem der Gesundheitszustand des Patienten erläutert und die Notwendigkeit des Medikaments begründet wird.
  • Nachweis, dass das Medikament im Senegal nicht erhältlich oder zugelassen ist.

Dokumentation der Medikation

Eine ausführliche Dokumentation der Medikamente ist erforderlich, z. B:

  • Die vollständige Zusammensetzung des Medikaments.
  • Therapeutische Indikationen.
  • Mögliche Nebenwirkungen.
  • Informationen über den Hersteller.

Einhaltung der Zollvorschriften

Bei der Einfuhr müssen die senegalesischen Zollvorschriften eingehalten werden. Die Medikamente müssen bei der Einreise in das Land bei den Zollbehörden angemeldet werden.

Begrenzte Mengen für den persönlichen Gebrauch

Erlaubt sind nur Mengen, die für die persönliche Behandlung des Patienten erforderlich sind. Die Einfuhr übermäßiger Mengen kann als Verstoß gegen das Gesetz angesehen werden.

Unterstützung durch eine medizinische Fachkraft

Es wird empfohlen, einen Apotheker oder Arzt vor Ort zu konsultieren, um das Verfahren zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

Zusätzliche Prozeduren

Je nach Situation können von den Behörden zusätzliche Verfahren verlangt werden, z. B:

  • Labortests für das Medikament.
  • Medizinische Überwachung nach Verabreichung des Medikaments.

Nützliche Kontakte

Für weitere Informationen und Unterstützung ist es ratsam, Kontakt aufzunehmen:

Referenzen

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